Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäB § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4, Wirtschaftsprüferordnung sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz, insbesondere: a) die Vornahme betriebswirtschaftlicher Prüfungen einschließlich solcher von Jahresabschlüssen wohnungswirtschaftlicher Unternehmen sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis dieser Prüfungen; b] die Beratung und Vertretung ihrer Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften; c) jede Tätigkeit, die die Beratung und Wahrnehmung fremder Interessen in wohnungswirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand hat, soweit nicht andere Rechtsvorschriften entgegenstehen; d) die Übernahme treuhänderischer Geschäfte. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Klaus-Peter Ohme | Vorstand | Berlin |
| Thomas Winkler | Vorstand | Berlin |
| Klaus-Peter Hillebrand | Vorstand | Berlin |
| Thomas Brandt | Vorstand | Isernhagen |
| Daniel Ranker | Vorstand | Berlin |
| Torsten Fechner | Vorstand | Werder |
| Frank Fiolka | Vorstand | Berlin |
| Richard Christmann | Vorstand | Rostock |
| Susanne Kalbow | Vorstand | Berlin |
| Michael Kube | Vorstand | Ilmenau |
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