geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG 2022. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen (§§ 57 Abs. 2, 4 StBerG 2022).
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Katharina Bregulla | Geschäftsführer(in) | Augsburg |
| Aline Kapp | Geschäftsführer(in) | Oberursel (Taunus) |
| Mathias Schmitt | Geschäftsführer(in) | München |
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