Geschäftszweck der Zweigniederlassung ist die Tätigkeit des Finanzanlagenvermittlers nach § 34f GewO. Die Geschäfte der Zweigniederlassung werden durch eine Erlaubnis nach § 34f GewO, beantragt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der IHK Frankfurt am Main, abgedeckt. Eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist aufgrund der Regelungen in § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG bzw. § 3 Abs. 1S. 1 Nr. 11 WpIG für Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO nicht erforderlich. Die Zweigniederlassung nimmt den Betrieb ihrer eine Erlaubnis nach § 34f GewO erfordernden Tätigkeiten auch erst mit Erteilung der Erlaubnis auf. Über den Umfang dieser Erlaubnis hinausgehende erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden über die Zweigniederlassung nicht erbracht.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ralf Seiz | Sonstige(r) Vertreter(in) | Rapperswil SG |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.06.2024 | Firmenname eingetragen | Finreon AG Zweigniederlassung Deutschland |
| 12.06.2024 | Sitz eingetragen | Frankfurt am Main |
| 12.06.2024 | Geschäftsanschrift eingetragen | Marienturm, Taunusanlage 9-10, 60329 Frankfurt am Main Zweigniederlassung der Finreon AG mit dem Sitz in St. Gallen/Schweiz (St. Gallen, CHE-115.143.726) |
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