Die Gesellschaft erbringt steuerberatende Dienstleistungen sowie Beratung und Vertretung in Steuersachen, hilft bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten, betreut Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten, führt betriebswirtschaftliche Prüfungen durch und bietet Existenzgründungsberatung sowie treuhänderische Tätigkeiten an. Das Unternehmen agiert im Marktsegment der Steuerberatung und betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Heike Klebba | Geschäftsführer(in) | Detmold |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 04.03.2011 | Geschäftsanschrift eingetragen | Echternkampstraße 99, 32760 Detmold |
| 27.12.2006 | Firmennamensänderung | Steuerberatungsgesellschaft M. Höhn GmbH |
| 27.12.2006 | Änderung des Gegenstands | Die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: Die Beratung und Vertretung in Steuersachen; die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; die Existenzgründungsberatung; die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne, soweit keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, insbesondere darf keine Rechtsberatung betrieben werden; die gutachterliche Tätigkeit; sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die treuhänderische Tätigkeit. Von der treuhänderischen Tätigkeit ausgenommen sind Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte. |
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