1. Die Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. 2. Dieser Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Erledigung der in § 2 Rettungsdienstgesetz Rheinland-Pfalz festgelegten Aufgaben im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Gesellschafter: Wahrnehmung der Aufgaben des Rettungsdienstes einschließlich Krankentransport sowie Blut- und Organtransport, Durchführung von Patientenfahrten und Fahrdiensten für ärztliche Bereitschaftsdienste. 3. Die Gesellschaft kann Rettungswachen auch im Gebiet von DRK-Kreisverbänden betreiben, die nicht Gesellschafter sind. 4. Die Gesellschaft kann sich an anderen gemeinnützigen Gesellschaften des Roten Kreuzes im In- und Ausland beteiligen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Stephan Theis | Geschäftsführer(in) | Limburgerhof |
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