Einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung von Betriebsangehörigen der BayWa bei Hilfsbedürftigkeit, Berufsunfähigkeit, Tod und im Alter sowie Gewährung von Witwen- und Waisengeldern an Hinterbliebene dieser Betriebsangehörigen (Ehefrau, sofern die Ehe noch besteht, und eheliche Kinder), ferner Verwaltung der Mittel, die die Gesellschaft von der BayWa oder von dritter Seite zur Erreichung ihres Zweckes übertragen werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Andreas Mickley | Geschäftsführer(in) | Mering |
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