Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Stundenhilfe, die Förderung der Religion, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Behindertenhilfe. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.2 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit Gesellschaften, an denen die St. Franziskus-Stiftung Münster unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Verbundgesellschaften) und die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Diese Verbundgesellschaften werden für Zwecke der steuerlichen Anerkennung in einer Aufstellung außerhalb des Gesellschaftsvertrages aufgelistet. Darüber hinaus erfolgt das planmäßige Zusammenwirken mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften: - Kinderhospital am Schölerberg e.V. - Altenheim Friedrichsburg gGmbH - St. Augustinus Altenzentrum GmbH - St. Gertrudenstft GmbH - Bischöfliches Generalvikariat Münster - Genossenschaft der Krankenschwestern nach der III. Regel des heiligen Franziskus - Ordensgemeinschaft der Schwestern von der göttlichen Vorsehung Deutsche Provinz e.V. - Ordensgemeinschaft der Missionsschwestern vom Heiligsten Herzen Jesu e.V. - Missionsschwestern von Hiltrup Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Haus Marienfried GmbH - TheraNet Westfalen GmbH - TheraNet Recklinhausen GmbH Dieses Zusammenwirken wird verwirklicht durch das Erbringen von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Dabei erfolgen insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Gebäudereinigung einschließlich aller damit verbundenen Nebenleistungen für die genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Zudem erfolgt das planmäßige Zusammenwirken durch die Inanspruchnahme von verschiedenen Management- und Beratungsleistungen, Verwaltungsdienstleistungen im Be-reich Finanzen, Rechnungswesen, Steuern, Versicherungswesen, Controlling oder Marketing, Planungs- und Beschaffungsleistungen, Personaldienste und -gestellungen, Überlassung und Verwaltung von Mobilien und Immobilien, Versorgung mit Wäsche, Speisen und Medikamenten, Logistik, Bettenaufbereitung, Reinigungsdienstleistungen, hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Sterilisations- und Laborleistungen sowie durch den Bezug von Strom, Erdgas und von IT-Produkten bzw. IT-Dienstleistungen. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jens Breinl | Geschäftsführer(in) | Münster |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 27.01.2026 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Stundenhilfe, die Förderung der Religion, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Behindertenhilfe. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.2 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit Gesellschaften, an denen die St. Franziskus-Stiftung Münster unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Verbundgesellschaften) und die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Diese Verbundgesellschaften werden für Zwecke der steuerlichen Anerkennung in einer Aufstellung außerhalb des Gesellschaftsvertrages aufgelistet. Darüber hinaus erfolgt das planmäßige Zusammenwirken mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften: - Kinderhospital am Schölerberg e.V. - Altenheim Friedrichsburg gGmbH - St. Augustinus Altenzentrum GmbH - St. Gertrudenstft GmbH - Bischöfliches Generalvikariat Münster - Genossenschaft der Krankenschwestern nach der III. Regel des heiligen Franziskus - Ordensgemeinschaft der Schwestern von der göttlichen Vorsehung Deutsche Provinz e.V. - Ordensgemeinschaft der Missionsschwestern vom Heiligsten Herzen Jesu e.V. - Missionsschwestern von Hiltrup Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Haus Marienfried GmbH - TheraNet Westfalen GmbH - TheraNet Recklinhausen GmbH Dieses Zusammenwirken wird verwirklicht durch das Erbringen von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Dabei erfolgen insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Gebäudereinigung einschließlich aller damit verbundenen Nebenleistungen für die genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Zudem erfolgt das planmäßige Zusammenwirken durch die Inanspruchnahme von verschiedenen Management- und Beratungsleistungen, Verwaltungsdienstleistungen im Be-reich Finanzen, Rechnungswesen, Steuern, Versicherungswesen, Controlling oder Marketing, Planungs- und Beschaffungsleistungen, Personaldienste und -gestellungen, Überlassung und Verwaltung von Mobilien und Immobilien, Versorgung mit Wäsche, Speisen und Medikamenten, Logistik, Bettenaufbereitung, Reinigungsdienstleistungen, hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Sterilisations- und Laborleistungen sowie durch den Bezug von Strom, Erdgas und von IT-Produkten bzw. IT-Dienstleistungen. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. |
| 27.01.2026 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 06.12.2021 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Stundenhilfe, die Förderung der Religion, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Behindertenhilfe. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.2 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Gegenstand der Gesellschaft sind vor allem Dienstleistungen im Bereich der Gebäudereinigung einschließlich aller damit verbundenen Nebenleistungen für die unten genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die St. Franziskus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören insbesondere die folgenden Körperschaften: St. Franziskus-Stiftung Münster St. Rochus-Hospital GmbH St. Clemens GmbH St. Nikolaus GmbH St. Vincenz-Gesellschaft mbH Maria-Josef Hospital Greven GmbH St. Elisabeth Hospitalgesellschaft Niederrhein mbH St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort GmbH St. Franziskus-Hospital GmbH St. Barbara-Klinik Hamm GmbH St. Marien-Hospital Lüdinghausen GmbH St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln GmbH Elternschule und Gesundheitszentrum der St. Barbara-Klinik Hamm GmbH Caritashaus Schwester Reginalda gGmbH Elisabeth Krankenhaus GmbH Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Kamp-Lintfort GmbH St. Ludgerus-Haus GmbH Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Lüdinghausen GmbH Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Hamm/ Bockum-Hövel gGmbH Ambulante Reha Bad Hamm GmbH St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH Zentrum für Nieren- und Hochdruckerkrankungen Münster-HubertLinckens GmbH BSL Beratungs-, Service-, Logistik GmbH Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH Therastift GmbH Klinik Maria Frieden Telgte GmbH MediaVita GmbH medical ORDER services GmbH medical ORDER instruments GmbH FAC'T GmbH FAC'T IT GmbH FAC'T GS GmbH MKS IT GmbH St. Christophorus Ambulante Pflege GmbH Altenzentrum Klarastift gGmbH Ambulante Dienste Klarastift GmbH. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt des Weiteren mit konzernexternen Gesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören die folgenden Körperschaften: ZaR Zentrum für ambulante Rehabilitation GmbH Kinderhospital am Schölerberg e.V. Altenheim Friedrichsburg gGmbH St. Augustinus Altenzentrum GmbH St. Gertrudenstft GmbH Bischöfliches Generalvikariat Münster Ordensgemeinschaft der Schwestern von der göttlichen Vorsehung Deutsche Provinz e.V. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. |
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