Das Vorhalten und Betreiben - der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, einschließlich der Anlagen zur Wassergewinnung und Wasseraufbereitung und der Ortsnetze, die für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Verbraucher in einem Gebiet mit einwandfreiem Trinkwasser und Brauchwasser erforderlich sind; - der öffentlichen Abwasseranlagen, einschließlich der Ortskanäle, die für eine den gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen Behördenauflagen entsprechenden Abwasserbeseitigung im Gebiet erforderlich sind. Der Zweckverband hat die dabei anfallenden Reststoffe und Abfälle sowie den Klärschlamm einer Verwertung oder Entsordung zuzuführen. Ihm obliegen die Fäkalwasserentsorgung und die Fäkalschlammentsorgung und deren Behandlung sowie die Indirekteinleiterüberwachung im Verbandsgebiet.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Norbert Möller | Vorstand | Waren |
| Enrico Malow | Sonstige(r) gesetzliche(r) Vertreter(in) BGB | Grabowhöfe |
| Sven Flechner | Sonstige(r) gesetzliche(r) Vertreter(in) BGB | Penzlin |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.08.2025 | Satzung geändert | Satzung |
| 09.05.2024 | Satzung geändert | Satzung |
| 11.07.2007 | Firmenname eingetragen | Müritz-Wasser-/Abwasserzweckverband |
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