Zweck der Gesellschaft ist gemäß den Vorgaben aus gesetzlichen Bestimmungen, die Übernahme der Versorgung der Kinder und Weiterführung des Haushaltes, wenn die haushaltsführende Person ausfällt und die Familie allein den Familienalltag nicht aufrecht erhalten kann (z.B. bei Abwesenheit der Mutter bei Mütterkuren, Krankenhausaufenthalten, Risikoschwangerschaft, zur Abkürzung oder Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes, bei psychischer oder erzieherischer Belastung). Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben trägt die Gesellschaft auch Sorge für ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sylvia Bogenreuther | Geschäftsführer(in) | Dietenhofen |
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