1. Zweckder Gesellschaft ist es, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und Umschulung zu fördern, als Träger von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnamen aufzutreten und als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege notleidende und gefährdete Menschen im Sinne des § 53 AO, die keine Arbeit finden können, zu unterstützen. 2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Integration von gesellschaftlichen Gruppen in das Berufsleben und den Arbeitsmarkt. Die Gesellschaft verwirklicht ihre wohlfahrtspflegerischen Zwecke durch die Sorge für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt und ihre Eingliederung in Arbeit nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sichern können. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Vermittlung und Schaffung im Interesse der Allgemeinheit liegender, zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, die Betreuung von Arbeitssuchenden und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Erbringung sonstiger Leistungen zur Eingliederung Erwerbsfähiger in reguläre Beschäftigung und Gemeinwohlarbeit. Die Gesellschaft kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 3. Die Satzungszwecke werden außerdem verwirklicht durch die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, den Trägern der öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege, Schulen und Verbänden sowie der Wirtschaft in allen Fragen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und Integration in das Arbeitsleben sowie durch die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; ebenso durch die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer sowie die Förderung des Suchdienstes für Vermisste. 4. Die Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke mittels der Tätigkeiten nach Absatz 2 und 3 auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Stiftung Bildung und Handwerk sowie der steuerbegünstigten GmbH's, deren alleiniger oder Mehrheitsgesellschafter die Stiftung ist (§ 57 Abs. 3 AO). Im Rahmen dieses Zusammenwirkens zur gemeinsamen Nutzung von räumlichen, sachlichen und personellen Ressourcen können auch Dienstleistungen (Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc.), (Büromaterial-) Warenlieferungen und Nutzungsüberlassungen (von Räumlichkeiten) erbracht oder empfangen werden. 5. Dei Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke im Rahmen der Tätigkeiten nach Absatz 2 und 3 auch durch die Zuwendung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (auch mittels Nutzungsüberlassungen, Warenlieferungen und der Erbringung von Dienstleistungen). Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 6. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. 7. Sie kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 8. Sie kann als Träger von Kindertagesstätten, Horten, Kindergärten, Großtagespflegestellen und Familienzentren auftreten. 9. Ausschüttungen des Gewinns und sonstige Zuwendungen an die alleinige Gesellschafterin, die steuerbegünstigte Stiftung Bildung und Handwerk, sind zur Förderung von deren steuerbegünstigten Tätigkeiten nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO unschädlich.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Peter Niemann | Geschäftsführer(in) | Bochum |
| Michael Lutter | Geschäftsführer(in) | Paderborn |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 05.12.2025 | Änderung des Gegenstands | Von Amts wegen berichtigt 1. Zweckder Gesellschaft ist es, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und Umschulung zu fördern, als Träger von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnamen aufzutreten und als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege notleidende und gefährdete Menschen im Sinne des § 53 AO, die keine Arbeit finden können, zu unterstützen. 2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Integration von gesellschaftlichen Gruppen in das Berufsleben und den Arbeitsmarkt. Die Gesellschaft verwirklicht ihre wohlfahrtspflegerischen Zwecke durch die Sorge für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt und ihre Eingliederung in Arbeit nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sichern können. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Vermittlung und Schaffung im Interesse der Allgemeinheit liegender, zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, die Betreuung von Arbeitssuchenden und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Erbringung sonstiger Leistungen zur Eingliederung Erwerbsfähiger in reguläre Beschäftigung und Gemeinwohlarbeit. Die Gesellschaft kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 3. Die Satzungszwecke werden außerdem verwirklicht durch die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, den Trägern der öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege, Schulen und Verbänden sowie der Wirtschaft in allen Fragen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und Integration in das Arbeitsleben sowie durch die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; ebenso durch die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer sowie die Förderung des Suchdienstes für Vermisste. 4. Die Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke mittels der Tätigkeiten nach Absatz 2 und 3 auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Stiftung Bildung und Handwerk sowie der steuerbegünstigten GmbH's, deren alleiniger oder Mehrheitsgesellschafter die Stiftung ist (§ 57 Abs. 3 AO). Im Rahmen dieses Zusammenwirkens zur gemeinsamen Nutzung von räumlichen, sachlichen und personellen Ressourcen können auch Dienstleistungen (Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc.), (Büromaterial-) Warenlieferungen und Nutzungsüberlassungen (von Räumlichkeiten) erbracht oder empfangen werden. 5. Dei Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke im Rahmen der Tätigkeiten nach Absatz 2 und 3 auch durch die Zuwendung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (auch mittels Nutzungsüberlassungen, Warenlieferungen und der Erbringung von Dienstleistungen). Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 6. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. 7. Sie kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 8. Sie kann als Träger von Kindertagesstätten, Horten, Kindergärten, Großtagespflegestellen und Familienzentren auftreten. 9. Ausschüttungen des Gewinns und sonstige Zuwendungen an die alleinige Gesellschafterin, die steuerbegünstigte Stiftung Bildung und Handwerk, sind zur Förderung von deren steuerbegünstigten Tätigkeiten nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO unschädlich. |
| 29.10.2024 | Änderung des Gegenstands | 1. Zweckder Gesellschaft ist es, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und Umschulung zu fördern, als Träger von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnamen aufzutreten und als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege notleidende und gefährdete Menschen im Sinne des § 53 AO, die keine Arbeit finden können, zu unterstützen. 2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Integration von gesellschaftlichen Gruppen in das Berufsleben und den Arbeitsmarkt. Die Gesellschaft verwirklicht ihre wohlfahrtspflegerischen Zwecke durch die Sorge für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt und ihre Eingliederung in Arbeit nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sichern können. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Vermittlung und Schaffung im Interesse der Allgemeinheit liegender, zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, die Betreuung von Arbeitssuchenden und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Erbringung sonstiger Leistungen zur Eingliederung Erwerbsfähiger in reguläre Beschäftigung und Gemeinwohlarbeit. Die Gesellschaft kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 3. Die Satzungszwecke werden außerdem verwirklicht durch die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, den Trägern der öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege, Schulen und Verbänden sowie der Wirtschaft in allen Fragen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und Integration in das Arbeitsleben sowie durch die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; ebenso durch die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer sowie die Förderung des Suchdienstes für Vermisste. 4. Die Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke mittels der Tätigkeiten nach Absatz 2 und 3 auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Stiftung Bildung und Handwerk sowie der steuerbegünstigten GmbH's, deren alleiniger oder Mehrheitsgesellschafter die Stiftung ist (§ 57 Abs. 3 AO). Im Rahmen dieses Zusammenwirkens zur gemeinsamen Nutzung von räumlichen, sachlichen und personellen Ressourcen können auch Dienstleistungen (Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc.), (Büromaterial-) Warenlieferungen und Nutzungsüberlassungen (von Räumlichkeiten) erbracht oder empfangen werden. 5. Dei Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke im Rahmen der Tätigkeiten nach Absatz 2 und 3 auch durch die Zuwendung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (auch mittels Nutzungsüberlassungen, Warenlieferungen und der Erbringung von Dienstleistungen). Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 6. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. 7. Sie kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 8. Sie kann als Träger von Kindertagesstätten, Horten, Kindergärten, Großtagespflegestellen und Familienzentren auftreten. |
| 29.10.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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