Die Erbringung der Anlage- und Abschlussvermittlung sowie der Anlagenberatung in Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1 a und 2 Kreditwesengesetz (KWG), ohne sich beim Durchführen der Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu beschaffen - diese Leistungen erfolgen ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung gem. § 2 Abs. 10 Satz 1 KWG (vertraglich gebundener Vermittler) -; sowie die Vermittlung sonstiger Finanzdienstleistungen sowie in der Eigenschaft als Versicherungsmakler das Vermitteln von Versicherungen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Christian Hary | Geschäftsführer(in) | Blieskastel |
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