Die ETL Bad Saulgau GmbH ist eine Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Bad Saulgau, die sich auf die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die Beratung und Vertretung in Steuerangelegenheiten sowie die Unterstützung bei Bilanzierungs-, Buchführungs- und betriebswirtschaftlichen Prüfungen spezialisiert hat. Das Unternehmen agiert als Tochter der Freund & Partner GmbH im Konzern der ETL AG und deckt zudem Existenzgründungsberatung sowie treuhänderische Tätigkeiten ab, wobei Geschäfte im Wertpapierbereich explizit ausgenommen sind.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Achim Bulander | Geschäftsführer(in) | Ravensburg |
| Thomas Eberhardt | Geschäftsführer(in) | Hayingen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 03.04.2024 | Firmennamensänderung | ETL Bad Saulgau GmbH Steuerberatungsgesellschaft |
| 03.04.2024 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: - die Beratung und Vertretung in Steuersachen; - die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; - die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; - die Existenzgründungsberatung; - die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; - die gutachterliche Tätigkeit - sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten - und die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte. |
| 03.04.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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