Gegenstand des Unternehmens sind: 1. die Erbringung folgender Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 KWG: a. die Anlageberatung (§ 1 Abs. la Satz 2 Nr. la KWG) b. die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. la Satz 2 Nr. 3 KWG) 2. gemäß § 32 Abs. la KWG das Eigengeschäft zu betreiben. 3. Die Gesellschaft darf sich bei der Erbringung der unter Ziffer 1. a. und b. genannten Finanzdienstleistungen kein Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen und das Betreiben des Eigengeschäfts in Finanzinstrumenten darf nicht zum Zwecke des Handelns auf eigene Rechnung (Handelsbuchtätigkeit) erfolgen - § 33 Abs. 1 S. 1 lit. a) KWG. 4. Weitere Gegenstände sind: a. Die Beratung im Hinblick auf sowie die Vermittlung und Verwaltung von Anteilen an Kapital- und Personengesellschaften; b. Die Übernahme der Nachlass- und Stiftungsverwaltung (sowie das Amt des Testamentsvollstreckers).
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Klaus Breiling | Geschäftsführer(in) | Salmtal |
| Yvonne Wirz | Geschäftsführer(in) | Berglicht |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 14.10.2020 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand des Unternehmens sind: 1. die Erbringung folgender Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 KWG: a. die Anlageberatung (§ 1 Abs. la Satz 2 Nr. la KWG) b. die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. la Satz 2 Nr. 3 KWG) 2. gemäß § 32 Abs. la KWG das Eigengeschäft zu betreiben. 3. Die Gesellschaft darf sich bei der Erbringung der unter Ziffer 1. a. und b. genannten Finanzdienstleistungen kein Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen und das Betreiben des Eigengeschäfts in Finanzinstrumenten darf nicht zum Zwecke des Handelns auf eigene Rechnung (Handelsbuchtätigkeit) erfolgen - § 33 Abs. 1 S. 1 lit. a) KWG. 4. Weitere Gegenstände sind: a. Die Beratung im Hinblick auf sowie die Vermittlung und Verwaltung von Anteilen an Kapital- und Personengesellschaften; b. Die Übernahme der Nachlass- und Stiftungsverwaltung (sowie das Amt des Testamentsvollstreckers). |
| 14.10.2020 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 01.07.2020 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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